Zassenhaus
Zassenhaus Servierplatte, Akazie
€33,50
/
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Zassenhaus Servierplatte, Akazie
+ hochwertige Akazie
+ natürliches Design
+ schneiden und servieren
Natur pur. Auf der Servierplatte von Zassenhaus kommt jeder Jahresring zur Geltung, die Platte besticht durch ihr natürliches Design. Die Rinde und die kleinen Risse, die entstehen können, wenn das Holz sich ausdehnt, unterstreichen den Charakter des Naturproduktes. Die Platte ist ideal zum Schneiden und Servieren von Käse oder Wurst – gerne garniert mit Gürkchen, Nüssen oder Weintrauben. Da greift beim Abendbrot die ganze Familie zu. Und auf dem Party-Buffet zieht die rustikale Schönheit alle Blicke auf sich.
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Herstellergarantie
Es besteht eine Herstellergarantie auf das Mahlwerk (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!) seitens des Garantiegebers
Zassenhaus International GmbH
Höhscheider Weg 29
42699 Solingen
Höhscheider Weg 29
42699 Solingen
mit einer Dauer von 25 Jahren.
Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.
Die entsprechenden Garantiebedingungen finden Sie hier:
https://www.zassenhaus.com/garantiebedingungen
Die entsprechenden Garantiebedingungen finden Sie hier:
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Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus einem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus einem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.